Blogeintrag: Osteopathische Abrechnung
Als Osteopathin und Osteopath D.O. COE mit über 4.500 Unterrichtseinheiten ist Max Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO). In Kombination mit der Führung des Heilpraktiker-Titels wird dies von den Krankenversicherungen - sofern die osteopathische Behandlung erstattet wird - als Nachweis akzeptiert.
Unsere Abrechnung richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
Je nach Versicherungsumfang werden die Kosten für Osteopathie- bzw. Heilpraktikerleistungen im Rahmen Privater Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernommen.
Auch gesetzliche Krankenkassen bezuschussen oder übernehmen die Kosten für osteopathische Sitzungen zum Teil. (Infos: www.osteokompass.de)